Käuferschutz
Hinweis
Wir arbeiten nicht mit Unternehmen wie ebay Kleinanzeigen, shpock, Kleiderkreisel oder Mamikreisel zusammen. Bitte kaufen Sie daher nichts mit der Bezahlmethode Barzahlen auf diesen Websiten von Privatpersonen. Bitte beachten Sie, dass der Käuferschutz in diesen Fällen nicht greift.
1. Allgemeines
Der Barzahlen/viacash-Käuferschutz schützt den Käufer, falls ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht.
Sobald der Käufer einen Antrag auf Barzahlen/viacash-Käuferschutz gestellt hat, wird Barzahlen/viacash den Antrag prüfen und gegebenenfalls weitere Informationen von Käufer und Zahlungsempfänger anfordern, um eine Klärung herbeizuführen.
Ihr Anspruchsgegner für Ansprüche unter dieser Käuferschutzrichtlinie ist in allen Fällen die
viafintech GmbH, Wallstr. 14a, 10179 Berlin
datenschutz@barzahlen.de
(im Folgenden “Barzahlen/viacash”).
2. Anspruchsberechtigung
2.1 Um den Barzahlen/viacash-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein (kumulativ):
a) Der Käufer erbringt Barzahlen/viacash den Nachweis, dass er einen Artikel bei einem Onlinepartner von Barzahlen/viacash gekauft hat.
b) Der Käufer erbringt Barzahlen/viacash den Nachweis, dass er diesen Artikel mit Hilfe des Bezahldienstes “Barzahlen/viacash“ bezahlt hat.
c) Der Artikel wurde nicht versandt oder weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab.
2.2 Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt, welcher Versand bzw. Empfang des Artikels nachweist, lehnt Barzahlen/viacash den Antrag des Käufers auf Barzahlen/viacash-Käuferschutz ab. Der Barzahlen/viacash-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Vor einem Antrag auf Barzahlen/viacash-Käuferschutz muss der Käufer dem Verkäufer einen ausreichend langen Zeitraum (mindestens 1 (eine) Woche) für den Versand und die Lieferung eingeräumt haben und zunächst versuchen, den Konflikt durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer zu klären. Nachweise über die Kontaktaufnahme sind dem Antrag auf Käuferschutz beizufügen.
2.3 Barzahlen/viacash entscheidet von Fall zu Fall anhand durch den Verkäufer einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich von der Artikelbeschreibung erheblich abweicht.
3. Antragsfrist
Der Käufer muss den Antrag auf Barzahlen/viacash-Käuferschutz innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen nach Vertragsschluss stellen.
4. Ausnahmeregelung
Der Barzahlen/viacash-Käuferschutz findet keine Anwendung auf Artikel, die
a) gegen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen oder Vorschriften verstoßen.
b) mit Transaktionen bezüglich (a) Rauschmitteln, Steroiden, bestimmten kontrollierten Substanzen oder anderen Produkten, die ein Risiko für die Verbrauchersicherheit darstellen, (b) Drogenutensilien, (c) Zigaretten, (d) Artikeln, die andere ermutigen, fördern, unterstützen oder unterweisen, sich illegal zu betätigen, (e) gestohlenen Gütern einschließlich digitaler oder virtueller Güter, (f) der Förderung von Hass, Gewalt oder der finanziellen Verwertung eines Verbrechens,, (g) Artikeln, die als obszön anzusehen sind, (h) Artikeln, die Urheberrechte, Markenrechte, Rechte auf Öffentlichkeit oder Privatsphäre oder andere Eigentumsrechte gemäß den Gesetzen irgendeiner Rechtsprechung verletzen, (i) bestimmten sexuell orientierten Materialien oder Diensten, (j) Munition, Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen oder Zubehör oder (k) bestimmten Waffen oder Messern, die Vorschriften geltender Gesetze unterliegen, zu tun haben, (l) mittels eines, nicht direkt durch Barzahlen/viacash oder durch einen hierzu vertraglich autorisierten Dienstleister oder Kooperationspartner, an den Kunden verschickten Zahlscheins, bzw. Barcodes (per SMS) bezahlt wurden. Der Käuferschutz findet folglich nur Anwendung auf Produkte die mittels eines Zahlscheins bezahlt wurden, dessen Versand der Kunde im Checkout Bereich eines an Barzahlen/viacash angeschlossenen Online-Shops durch wählen der Bezahlmethode „Barzahlen“ selbst veranlasst hat.
c) nicht-physische, personalisierte oder gesondert angefertigte Güter sind.
5. Pflichten des Käufers
5.1 Der Käufer muss sämtliche Anfragen von Barzahlen/viacash bezüglich des Antrags auf Barzahlen/viacash-Käuferschutz innerhalb von 10 (zehn) Tagen beantworten. Barzahlen/viacash wird den Antrag ablehnen, falls eine Beantwortung innerhalb der genannten Frist nicht erfolgt. Barzahlen/viacash kann diese Frist verlängern, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die nicht der Kontrolle des Käufers unterliegen.
5.2 Wenn der Käufer einen Antrag auf Barzahlen/viacash-Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel auf Verlangen von Barzahlen/viacash auf eigene Kosten an den Verkäufer zurücksenden, bzw. an einen anderen Empfänger oder eine Adresse, die Barzahlen/viacash während des Konfliktlösungsverfahrens mitteilt, und einen entsprechenden Versandbeleg vorlegen. Barzahlen/viacash wird die Rücksendung nicht verlangen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die Rücksendung eine Rechtsverletzung zur Folge haben würde. Barzahlen/viacash behält sich außerdem vor, weitere Dokumente zur Unterstützung der Forderung von dem Käufer anzufordern. Der Käufer hat die ihm hierfür eventuell entstehenden Kosten zu tragen.
6. Sonstige Bedingungen
6.1 Der Käufer kann pro Kaufvertrag nur einen Antrag auf Barzahlen/viacash-Käuferschutz stellen, entweder weil der Verkäufer den Artikel nicht versandt hat oder weil der Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Allerdings kann der Käufer den Grund seines Antrags nachträglich über den Kundenservice ändern (z.B. hat der Käufer zunächst einen Artikel nicht erhalten, dann erfolgt die Lieferung eines Artikels, der erheblich von der Beschreibung abweicht).
6.2 Ein Antrag auf Barzahlen/viacash-Käuferschutz kann für mehrere Artikel gelten, bspw. wenn der Käufer 3 (drei) Artikel kauft, von denen 2 (zwei) nicht versandt werden. Der Käufer muss den Antrag für beide Artikel gemeinsam als 1 (einen) Antrag stellen.
6.3 Die Entscheidung über den Antrag auf Barzahlen/viacash-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber Barzahlen/viacash wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen.
7. Auszahlung
Wenn ein Antrag auf Barzahlen/viacash-Käuferschutz erfolgreich ist, erstattet Barzahlen/viacash dem Käufer den geleisteten Kaufpreis inkl. Versandkosten bis zu einer Höhe von max. € 500,00. Für den Fall, dass Barzahlen/viacash gleich aus welchem Grund eine Erstattung an den Käufer leistet, stimmt der Käufer der Erstattung im Wege einer Banküberweisung auf sein Bankkonto zu. Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob Barzahlen/viacash den Erstattungsbetrag von dem Zahlungsempfänger zurückfordern kann.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Abtretung des Rückzahlungsanspruches. Der Käufer tritt mit dem Empfang der Auszahlung des Barzahlen/viacash-Käuferschutzes alle gegenüber dem Verkäufer bestehenden Ansprüche aus dem Antrag auf Barzahlen/viacash-Käuferschutz zugrunde liegenden Kaufvertrag in Höhe des Auszahlungsbetrages an Barzahlen/viacash ab.
8.2 Verfügbarkeit des Barzahlen/viacash-Käuferschutzes. Barzahlen/viacash behält sich das Recht vor, jederzeit im eigenen Ermessen und ohne Angabe von Gründen den Barzahlen/viacash-Käuferschutz zu ändern oder zu streichen. Offene Forderungen zum Zeitpunkt der Streichung werden weiterbearbeitet, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.
8.3 Zugriff auf Versandinformationen. Der Käufer erlaubt Barzahlen/viacash, in seinem Namen auf Versandinformationen des jeweiligen Versandunternehmens zuzugreifen, um den Versand eines Artikels zu überprüfen.
8.4 Gesetzliche Rechte und Rechte unter Ihrem Kaufvertrag. Die Barzahlen/viacash-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer nicht und ist separat von diesen zu betrachten. Barzahlen/viacash tritt nicht als Vertreter von Käufer, Verkäufer oder Zahlungsempfänger auf. Barzahlen/viacash entscheidet lediglich über den Antrag auf Barzahlen/viacash-Käuferschutz.
8.5 Recht und Gerichtsstand. Diese Regelung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Berlin.